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Authentische Führung – Vertrauen und Integrität stärken
In diesem 1-Tages-Training stärken Führungskräfte ihre persönliche Authentizität, bauen Vertrauen im Team auf und handeln integritätsbewusst. Für glaubwürdige Führung, mehr Klarheit und eine werteorientierte Zusammenarbeit.
Dozent:in
Sylvia Cordes-Tambor
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Führung mit Persönlichkeit und Haltung
Authentische Führung heißt: sich selbst treu bleiben, transparent kommunizieren und Vertrauen schaffen. In diesem kompakten Tageskurs lernen Führungskräfte, wie sie durch Integrität und Authentizität eine starke Vertrauensbasis im Team aufbauen und ihre Führungsrolle glaubwürdig gestalten.
Das lernen Sie an einem Tag:
Eigene Werte und Führungsidentität erkennen und stärken
Authentisch auftreten – ohne Maske, mit klarer Haltung
Vertrauen schaffen durch transparente und konsistente Kommunikation
Umgang mit Konflikten, Druck und eigenen Grenzen
Praktische Übungen und persönlicher Aktionsplan für den Führungsalltag
Authentische Führung heißt: sich selbst treu bleiben, transparent kommunizieren und Vertrauen schaffen. In diesem kompakten Tageskurs lernen Führungskräfte, wie sie durch Integrität und Authentizität eine starke Vertrauensbasis im Team aufbauen und ihre Führungsrolle glaubwürdig gestalten.
Das lernen Sie an einem Tag:
Eigene Werte und Führungsidentität erkennen und stärken
Authentisch auftreten – ohne Maske, mit klarer Haltung
Vertrauen schaffen durch transparente und konsistente Kommunikation
Umgang mit Konflikten, Druck und eigenen Grenzen
Praktische Übungen und persönlicher Aktionsplan für den Führungsalltag
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.